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Naturschutz
Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Bauleitplanung
Ansprechpartner der Gemeinden und Abgabe von Stellungnahmen bei Planungen mit Auswirkungen auf Natur und Landschaft.
Gemäß § 3 Abs.5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sind die unteren Naturschutzbehörden bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berühren können, hierüber zu unterrichten. Es ist ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, soweit nicht eine weiter gehende Form der Beteiligung vorgesehen ist. Die Beteiligungspflicht nach Satz 1 gilt für die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden entsprechend, soweit Planungen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege den Aufgabenbereich anderer Behörden berühren können.
Im Rahmen der Beratung ist die untere Naturschutzbehörde auch Ansprechpartner der Gemeinden, auch bei Fragen im Vorfeld.
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Frau
Grein
Sachbearbeiterin
09371 501-307
09371 50179-306
Herr
Brand
Fachkraft für Naturschutz
09371 501-331
09371 50179-306
Frau
Groß
Fachkraft für Naturschutz
09371 501 311
09371 50179- 306
Herr
Müller
Fachkraft für Naturschutz
09371 501-303
09371 50179-306
Weitere Informationen:
Anfertigen von Stellungnahmen
Teilnahme an Besprechungen und Ortseinsichten
Prüfung der Genehmigungsunterlagen beim Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Beratung der Gemeinden bei der Erstellung und Umsetzung der Planungen
Häufige Fragen zum Wolf
Vierwöchentliche Restmüllabfuhr
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Energie-Tipp
Abfall-ABC
Sperrmüll auf Abruf
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